LIEFERPLATTFORMEN: WIE ALGORITHMEN ARBEITSRECHTE AUSHÖHLEN
Das Wichtigste
Arbeitsrechtler Martin Bechert beschreibt die Subunternehmer-Strukturen bei Lieferando, Wolt und Co. als "beinahe sklavenartige Systeme" - und die EU-Plattformrichtlinie soll das ändern. Ob sie es kann, ist eine andere Frage.
Was ist passiert?
Arbeitsrechtler Martin Bechert vertritt Kurierfahrer vor deutschen Gerichten und zieht ein vernichtendes Fazit: Die Lieferdienstbranche hat über mehrstufige Subunternehmer-Ketten ein System etabliert, das Arbeitsschutzstandards systematisch umgeht. Die Plattformen selbst stehen formal nicht im Arbeitsverhältnis mit den Fahrern. Stattdessen schalten sie Subunternehmen vor, die wiederum Fahrer als Scheinselbstständige oder unter Dumpingbedingungen beschäftigen.
Das Ergebnis: Mindestlohn, Krankenversicherung, Kündigungsschutz - alles Kategorien, die für einen erheblichen Teil der Kuriere faktisch nicht existieren. Bechert spricht von "brutalem Manchesterkapitalismus".
Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie, die die Mitgliedstaaten bis 2026 umsetzen müssen, soll eine Beschäftigungsvermutung einführen: Wer plattformgesteuert arbeitet, gilt im Zweifel als Arbeitnehmer, nicht als Selbstständiger. Die Beweislast kehrt sich um.
Warum ist das relevant?
Das ist kein Randthema für Arbeitsrechtler. Es ist ein Strukturproblem, das direkt aus der algorithmischen Steuerung von Arbeit entsteht - und damit ein Kernthema für alle, die KI-gestützte Plattformmodelle bauen oder betreiben.
Die gleiche Logik, die bei Lieferando Routen optimiert und Fahrer bewertet, wird in anderen Branchen auf Wissensarbeiter, Freelancer und Kreative angewendet. Wer Arbeit per Algorithmus koordiniert, trägt Verantwortung - unabhängig davon, ob ein Vertrag das formell abbildet oder nicht.
Für Unternehmen im DACH-Raum bedeutet die Plattformrichtlinie konkreten Handlungsbedarf: Wer digitale Marktplätze oder Gig-Economy-Modelle betreibt, muss seine Vertragsarchitektur überprüfen. Die Beschäftigungsvermutung ist kein theoretisches Risiko mehr.
Take-Away
Die EU-Plattformrichtlinie verschiebt die Beweislast. Plattformbetreiber, die mit Subunternehmer-Ketten arbeiten, sollten ihre rechtliche Exposition jetzt prüfen - nicht nach dem ersten Urteil. Und wer KI-Systeme zur Arbeitssteuerung entwickelt, sollte die Frage "Wer ist hier eigentlich Arbeitgeber?" von Anfang an ins Design einbauen.
